Beratung
Die wenigsten sind darauf vorbereitet, spontan die Pflege eines Angehörigen zu übernehmen. Meist muß zuerst geklärt werden, ob eine Pflege im eigenen häuslichen Umfeld überhaupt durchführbar ist.
Das Eintreten eines Pflegefalls in einer Familie löst meist große Ratlosigkeit und Herausforderungen aus. Plötzlich entstehen viele Fragen und wenig Antworten.
Die Organisation der Pflege und die Pflege an sich sind sehr umfangreiche Themen, in denen man sich praktisch von heute auf morgen umfänglich auskennen sollte. Hierzu bieten wir Ihnen unsere Hilfe an und beraten Sie umfassend.
Gesetzliche Regelungen für die Pflegeberatungen
Pflegebedürftige und deren Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf kostenenloste Pflegeberatung (§ 7b SGB XI). Die gesetzliche Regelung besagt, daß alle Versicherten, die Pflegeleistungen von der Pflegeversicherung (private und gesetzliche Krankenversicherung) einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Beratung haben. Dies gilt ebenso für Versicherte, die noch keine Pflegeleistungen erhalten, diese aber beantragt haben.
Sobald also ein Antrag auf Pflegeleistung gestellt wurde, hat die Pflegeversicherung den Betroffenen einen Beratungstermin oder einen Beratungsgutschein anzubieten. Der Beratungstermin muß innerhalb von 2 Wochen nach Antragseingang durchgeführt werden.
Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen der Gesundheits- und Krankenpflege
Wo finden die Beratungsgespräche statt?
Seitdem FaVis Pflege zu mir kommt fühle ich mich nicht mehr so einsam. Ich danke Ihnen dafür, das Sie sich so nett um mich kümmern. Ich fühle mich bestens beraten und versorgt und empfehle Sie gerne weiter.